Übergangsgeld

Die finanzielle Absicherung

Das Übergangsgeld ist wichtig für ArbeitnehmerInnen.
ArbeitnehmerInnen haben für die Dauer der Rehabilitation einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts. Diese Regelung gilt im Allgemeinen 6 Wochen lang. Ist dieser Anspruch wegen einer ähnlichen Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht, kann ein sogenanntes Übergangsgeld für die Dauer der medizinischen Rehabilitation beantragt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass unmittelbar vor dem Beginn der Rehabilitation oder vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit ein Einkommen erwirtschaftet und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden sind.

Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kinder 68% der maßgebenden Berechnungsgrundlage; für Versicherte mit Kind(ern) 75%.


Was versteht man unter Übergangsgeld?

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Übergangsgelder sind Leistungen, die bei einer rehabilitativen Behandlung von zuständigen Kostenträgern (Unfallversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, etc.) ausbezahlt werden. Sie treten dann ein, wenn die Entgeltfortzahlung auf Seiten des Arbeitgebers im Krankheitsfall beendet wurde.


Wann bekomme ich mein Übergangsgeld nach der Reha?

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Übergangsgeld wird über die gesamte Dauer der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation ausgezahlt. Dieser Zeitraum beträgt meist 6 Wochen. Das Übergangsgeld wird vom zuständigen Rehabilitationsträger vergütet. Der Patient erhält es nach der abgeschlossenen Reha.


Wer hat Anspruch auf Übergangsgeld?

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Erkrankt ein oder eine ArbeitnehmerIn oder ist dieser in einen (Arbeits-)Unfall verwickelt, der eine langwierige und intensive Betreuung in Form einer Reha benötigt, hat er/sie das Recht Übergangsgeld zu beantragen. Anspruch auf Übergangsgeld besteht generell dann, wenn der oder die ArbeitnehmerIn unmittelbar vor der Rehabilitation oder vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt erhalten und Rentenkassenbeiträge bezahlt hat.


Wie lange und auf wie viel Übergangsgeld besteht Anspruch?

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PatientInnen in rehabilitativer Behandlung erhalten Übergangsgeld über die gesamte Dauer der behandelnden Maßnahme (maximal 6 Wochen). Leistungen werden allerdings nur für jene Tage rückerstattet, an den der Patient tatsächlich an der Reha-Maßnahme teilgenommen hat. Die Höhe wird auf Basis des letzten Bruttoarbeitsentgelts berechnet und beträgt zwischen 75 - 80% dieses Betrags.